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Sicherheit durch Sicherheitsschulungen für Hubarbeitsbühnen

nach BGG 966 (Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz 966)
international gültig nach ISO 18878



Der Bedienerausweis zum sicheren Führen von Hubarbeitsbühnen – oft wird hierbei auch von einem Führerschein oder Befähigungsnachweis gesprochen – dient als Nachweis darüber, dass eine qualifizierte Unterweisung / Schulung der Mitarbeiter für Hubarbeitsbühnen erfolgt ist.

Ziel:

Schutz des Arbeitsnehmers
Professionelles und effektives Arbeiten
Rechtssicherheit / Schutz des Unternehmers

Wir helfen Ihnen  die Unternehmerpflichten wahrzunehmen!



Fünf wählbare Gerätekategorien

Kategorie I AB (Anhängerhubarbeitsbühne)
Kategorie II LKW (Lkw-Hubarbeitsbühne)
Kategorie III GTB/TB (Teleskop- /Gelenkteleskop-hubarbeitsbühne)
Kategorie IV SB (Scherenhubarbeitsbühne)
Kategorie V SP (Spezialgeräte)